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Pressespiegel Internationales Finanzwesen

Wie Schmiergeld

24.07.2014

München – Banken, Sparkassen, Volksbanken und freie Finanzvermittler in Deutschland hätten über Jahrzehnte hinweg die Kunden nicht über ihre Provisionseinkünfte informiert. sueddeutsche.de zufolge hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Praxis nun endgültig beendet: „Eine beratende Bank hat Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1. August 2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären“, so das aktuelle Urteil. Die Banken in Deutschland hätten stets argumentiert, dass Verkaufsprovisionen schon immer üblich gewesen seien, denn wie sollten sie sonst ihre kostenlose Finanzberatung finanzieren? Der BGH habe jedoch einen Interessenkonflikt des Kreditinstituts identifiziert: Der Kunde könne nicht wissen, ob die Bank dieses Produkt deshalb empfehle, weil die Provision so hoch sei oder weil es für den Kunden objektiv das Beste sei.
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14_07_24_sueddeutsche.de