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Wolbergs' Anwälte fordern: Hauptverfahren nicht zulassen

30.10.2017

München – br.de (30.10.17) berichtet über die Forderung der Anwälte des suspendierten Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolberg, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hätte Ende Juli 2017 Anklage gegen Wolberg erhoben, unter anderem wegen Bestechlichkeit. Auch die Anwälte von zwei der drei weiteren Angeklagten, unter ihnen der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat Norbert Hartl, hätten Stellungnahmen abgegeben, in denen sie sich der Forderung anschließen. Das Landgericht Regensburg müsse die Anklage sowie die Stellungnahmen prüfen. Dabei handle es sich laut einem Sprecher des Gerichts um mehrere Hundert Seiten.