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Zu Unrecht gefeuert
08.03.2010
München- Laut sueddeutsche.de ist die Deutsche Bahn bei den Aufräumarbeiten nach der Datenaffäre zu weit gegangen. So sei die Chefermittlerin bei Korruptionsdelikten zu Unrecht gefeuert worden. Das Arbeitsgericht Berlin habe mit seinem Urteil zugleich die Position der internen Ermittler beim „begründeten Verdacht“ von Korruption gestärkt. In Einzelfällen könne es „erforderlich sein, personalbezogene Daten“ von Mitarbeitern, deren Familien und Auftragnehmern der Bahn „abzugleichen“. So könne Hinweisen auf gesetzeswidrige Geschäfte nachgegangen werden.
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