Publikationen
Rezension

Alexander Dix, Georg Franßen u. a.: Informationsfreiheit und Informationsrecht. Jahrbuch 2010

lexxion, Berlin 2010, ISBN 978-3-86965-144-6, 159 S., 52,00 Euro.

Im Mai hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz, das bis 30.6.11 befristet war, unbefristet Geltung verliehen. Grundlage dieser Entscheidung war zum einen ein Bericht über die Anwendung des Gesetzes, den der Informationsfreiheitsbeauftragte im Jahr 2009 vorgelegt hat. Die statistische Erhebung hat ergeben, dass Zahl und Art der Informationsanfragen die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nicht gefährden. In annähernd 80 Prozent der Fälle konnte Informationszugang gewährt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags dauert drei Stunden. In 82 Prozent wurden keine Gebühren erhoben.
Zum anderen folgte im Jahr darauf eine wissenschaftliche Evaluierung. Auch diese kam zu einer grundsätzlich positiven Aussage, machte zugleich aber 30 Vorschläge zur Novellierung des Gesetzes. Der bis vor kurzem amtierende Informationsfreiheitsbeauftragte Karsten Neumann legt hier eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse vor (die besonders auch den Landesregierungen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen zur Lektüre empfohlen sei).
Vom hohen Norden spannt sich der Bogen bis zum anderen Ende der Welt: Der westaustralische Informationsbeauftragte Sven Bluemmel erörtert in seinem Aufsatz Grundlagen und Praxis der Informationsfreiheit in Australien. Das Gesetz – das in seinen Anfängen auf das Jahr 1982 zurückgeht – funktioniere gut, und der Autor führt dafür vor allem zwei Gründe an: Erstens das Prinzip, dass alle Dokumente zugänglich sind, es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgenommen. Der zweite Grund sei, dass das Informationsrecht durch starke Durchsetzungsmechanismen gesichert ist. Unerlässlich sei zudem eine gute Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter.
Der Sammelband enthält insgesamt zehn Aufsätze, die hier nicht alle erwähnt, geschweige denn gewürdigt werden können. Besonders anregend und instruktiv: Peter Schaar und Michaela Schultze nehmen sich den Zusammenhang von Transparenz und Regierungstätigkeit vor. In einem spaßig geschriebenen Beitrag entwickelt der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht Winfried Hassemer ernstzunehmende Gedanken zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kommt zu einer bedenkenswerten Schlussfolgerung – einen Gegensatz zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz könne er heute nicht mehr erkennen: „Ich sehe beides in einem Wirkungszusammenhang.“ Der Berliner Informationsfreiheitsbeauftragte Alexander Dix erläutert ein zentrales Thema – „Aktive Transparenz bei Grundversorgungsverträgen“ – am Beispiel Berlins.
Bleibt bloß zu wünschen, dass die Autoren beim Formulieren Ihrer Erkentnisse nicht immer nur ihre Fachkollegen im Blick hätten. Handelt es sich bei Informationsfreiheit doch um ein Jedermannsrecht, das jede Bürgerin, jeden Bürger etwas angeht.

Gerhard Guldner

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers/der Verfasserin wieder.