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Rezension

Anne K Koepsel.: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB). Eine Fallanalyse zur Ermittlung von Anwendungsbereich und Grenzen der Norm. Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht

7. V&R Unipress 2006, ISBN: 3-89971330-3, 225 Seiten, 38,90 EUR.

In dieser Dissertation im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück versucht die Verfasserin zu klären, ob der § 299 StGB in seiner jetzigen Form geeignet ist, den Tatbestand der Korruption im Geschäftsverkehr hinreichend präzise zu fassen. Die historischen und wirtschaftlichen Grundlagen der Entstehungsgeschichte des Paragraphen werden dargestellt, so wie die Einfügungen im Lauf der Jahre. Die neueren Anforderungen durch den Europarat (1999, von Deutschland bisher nicht ratifiziert), das UN-Bestechungsübereinkommen,das von Deutschland 2003 unterzeichnet wurde, sowie der Rahmenbeschluss des Rates dereuropäischen Union zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (2003) müssen in nationales Recht umgesetzt werden und erhöhen damit die Dringlichkeit, juristisch eindeutige Voraussetzungen zur Pönalisierung der Korruption zu schaffen

Die Verfasserin setzt sich ausführlich mit der einschlägigen Literatur auseinander und versucht an Hand von Fallbeispielen die jeweils zu Grunde liegende Rechtsnorm, das zu schützende Rechtsgut und den Tatbestand so konkret und eindeutig wie möglich zu klären. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass die beiden „Hauptrechtsgüter“ der herrschenden Ansicht „lauterer Wettbewerb“ und „Chancengleichheit“ nicht ausreichen, den besonderen Unrechtsgehalt der Bestechung gegenüber anderen unlauteren Verhaltensweisen im Wettbewerb zu begründen. Erst die zusätzliche Einführung des „Leistungsprinzips“ führe zu einem hinreichend klaren Unterscheidungsmerkmal. Des weiteren schlägt Koepsel vor, den „Geschäftsherrn“ in den Kreis der bestechlichen Personen aufzunehmen, den Begriff „gewerbliche Leistung“ durch „Dienstleistung“ zu ersetzen und eine Geringfügigkeitsklausel einzuführen. Zum Ende ihrer Ausführungen macht sie einen Formulierungsvorschlag für eine Neufassung des § 299. Dieser Band ist sicherlich für diejenigen Juristen bei Transparency International besonders interessant, die die Gesetzgeber der Parlamente beraten und sich auch um die Einführung eines Unternehmensstrafrechtes bemühen.

Ameli Lüders

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