Publikationen
Rezension

Burgi, Martin (Hg.): "Sponsoring der öffentlichen Hand - Rechtsrahmen, Empirie, Regelungsvorschläge"

Baden-Baden: Nomos 2010, ISBN 978-3-8329-4254-0, 356 Seiten. 74 Euro

Sponsoring gilt in Zeiten knapper Haushaltskassen in vielen Verwaltungen als adäquates Instrument, Projekte zu finanzieren, für die im Haushalt keine Mittel vorhanden sind. Doch der Kenntnisstand der Verwaltungen über die  Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren von Sponsoring ist mehr als  unzureichend. Das zeigt die Umfrage, die im Rahmen eines  Forschungsprojektes der Deutschen Forschungsgemeinschaft gemacht worden ist. So ist das umfangreiche Ergebnis, das von Martin Burgi und seinen Mitarbeitern der Ruhr-Universität Bochum jetzt vorgelegt worden ist, eine Pflichtlektüre für alle, die sich mit Sponsoring der öffentlichen Hand nicht nur beschäftigen, sondern es auch anwenden wollen. Einheitliche Regelungen sind dringend notwendig. Die Autoren analysieren Sponsoring von vielen Seiten, darunter auch von der steuer- und haushaltsrechtlichen Seite, die sonst häufig ausgeklammert wird. Aber leider fehlt der Aspekt des Sponsorings an den Hochschulen völlig. Die „sozialwissenschaftliche Annäherung“ zeigt ein „mangelndes Verständnis für und mangelndes Interesse an einer Unterscheidung zwischen Sponsoring, Werbung, Spenden. In welchem Umfeld Sponsoring einzuordnen ist,  verdeutlichen Begriffe wie Bürgerschaftliches Engagement, neue  Steuerungsmodelle und Begrifflichkeiten für gesellschaftliches Engagement von Unternehmen, wobei vermutet wird, dass es im Interesse der Unternehmen liegt, bestimmte Engagements als uneigennützig motiviert darzustellen.“ Verwaltungssponsoring wird in seinem Verfassungsrahmen erläutert und die „größte Gefährdungsdimension“ in der Verletzung der „Unparteilichkeit“ gesehen. Die graphische Umsetzung der empirischen Erhebung ist interessant, aber aufgrund des mangelnden Kenntnisstandes vieler der Befragten nur bedingt aussagefähig. Die Autoren halten eine gesetzliche Regelung für unabdingbar, auch um Rechtssicherheit beim Vorwurf der Korruption bei Sponsoring zu erhöhen. Die wichtigsten Elemente für ein entsprechendes Gesetz werden in zehn Paragraphen („Zehn Gebote“) konkret vorgelegt. Die Übersicht über Vorschriften und der Rechtsrahmen von Verfahren, Haushalt und Vergabe mit Auszügen über fast hundert Seiten wären besser zum Nachschlagen in einem Anhang untergekommen. Viele Zitate und Vorschriften wiederholen sich in den verschiedenen Rubriken. Fast ärgerlich ist das Fehlen eines Sachregisters. Fazit: Das Buch ist ein unverzichtbares (wenn auch nicht gerade preiswertes) Nachschlagwerk für alle, die sich praktisch mit Verwaltungssponsoring beschäftigen. Es ist zu hoffen, dass es bald veraltet sein wird, wenn sich die Politik der konkreten Regelungsvorschläge annimmt und Transparenz in die Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren von Verwaltungssponsoring bringt.

(Gisela Rüß)

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