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Rezension

Herbert von Arnim: Der Verfassungsbruch. Verbotene Extra-Diäten - Gefräßige Fraktionen

Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-13606-3, 155 S., 18 Euro.

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim beschäftigt sich in seinem neuesten Buch mit einem spezifischen Problem der Fraktionsfinanzierung: mit den Funktionszulagen für Abgeordnete mit Sonderaufgaben. Im gewohnt provozierenden Stil spricht von Arnim offen von „gefräßigen Fraktionen“ (Untertitel) oder von „verfassungswidriger Beute“ (S. 93). Diese Sprache überdeckt zum Teil, dass hier ein ernst zu nehmendes Thema der Fraktionsfinanzierung besprochen wird, das – nach Meinung vieler Experten – verstärkter Kontrolle und Transparenz bedarf. Die Finanzierung von Fraktionen ist ein umstrittenes Thema. Ins Licht der Öffentlichkeit gerät sie in der Regel, wenn es um die verdeckte Wahlkampfalimentierung aus Fraktionsgeldern oder um den Streit über die Offenlegung von Nebeneinkünften der Parlamentarier geht. Von Arnim richtet seinen Blick hingegen auf die Sonder-Alimentierung von Abgeordneten in Bund und Ländern, die herausgehobene Funktionen innerhalb der Fraktionen ausüben, wie etwa stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Aus Sicht von Arnims sind diese Sonderzahlungen aus öffentlichen Haushalten (geschätzte 8 Millionen Euro pro Jahr) verfassungswidrig. Aus zwei Gründen: Erstens verstoßen sie gegen die Begrenzung der Extra-Zulagen für voll alimentierte Abgeordnete, welche das Bundesverfassungsgericht unter anderem im Jahr 2000 im einem Urteil (BVerfGe 102, 224) anmahnte. Zweitens sieht von Arnim einen Verstoß gegen das Transparenzgebot belegt, weil die Funktionszulagen im Haushaltsplan des Bundes und der (meisten) Länder nur als Gesamtsumme pro Fraktion, nicht aber in exakter Höhe für einzelne Personen angegeben werden.
Von Arnim fordert, diesen Missstand zu beenden. Er legt dem Bundesverfassungsgericht nahe, Obergrenzen für die Fraktionsfinanzierung zu setzen und die Bewilligung von Fraktionsmitteln jeweils durch ein eigenes Sachgesetz regeln zu lassen. Auch ruft von Arnim die Öffentlichkeit auf, Transparenz einzufordern. Die Landespressegesetze und das Informationsfreiheitsgesetz böten hier durchaus Möglichkeiten, so von Arnim. Das Verdienst des Autors ist es, mit dieser Studie auf ein wichtiges Transparenzproblem der Fraktionsalimentierung hinzuweisen. Störend ist der zum Teil unnötig konfrontative Stil von Arnims.

Maik Bohne

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