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Rezension

Jens Kröger: "Korruptionsschäden, Unternehmensgeldbußen und Imageschäden - Haftungs- und schadensrechtliche Fragen der Organmitgliederhaftung"

Nomos, Baden-Baden 2013, 318 Seiten, 82 Euro

Die Promotionsschrift von Jens Kröger gibt – soweit ersichtlich – erstmalig einen umfassenden Überblick darüber, was von einem betroffenen Organmitglied in Korruptionsfällen letztendlich konkret an Schadensersatz zu leisten ist. Der Autor gibt Antworten auf zentrale Fragestellungen, beispielsweise ob eine summenmäßige Begrenzung, die sich an der Leistungsfähigkeit des Betroffenen orientiert, zu erfolgen hat oder ob Präventionsgesichtspunkte bei der Schadensschätzung zu berücksichtigen sind. Dabei vermittelt er nicht nur Grundlagen wie etwa den Sinn und Zweck der Organhaftung und die Grundsätze der Schadensermittlung, sondern er erörtert vor allem anhand von Praxisfällen, welche Schäden durch korruptives Verhalten entstehen und wer der betroffenen natürlichen und juristischen Personen dafür aufzukommen hat. Es wird herausgearbeitet, dass das Korruptionsentgelt in der Regel bei weitem nicht der einzige relevante und zu kompensierende Schaden ist.

Besonders eingehend setzt sich der Verfasser mit dem Thema Unternehmensgeldbußen auseinander und legt insbesondere dar, warum diese den Verband selbst treffen müssen. Ebenso intensiv wird schließlich der Imageverlust als Schadensposten analysiert.Nach einer Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung des Firmenansehens und der Verwendung von Begrifflichkeiten wie „Image“, „Reputation“ und „Ruf“ werden Möglichkeiten für die Bezifferung dieser Art von Schaden aufgezeigt.

Das Werk schließt eine große Lücke und überzeugt vor allem auch durch seine praxisbezogene und praxisorientierte Darstellung. Als Lektüre ist es nach alldem nicht nur Juristen zu empfehlen, die Korruptionsfälle bearbeiten, sondern jedem, der sich an der Debatte, wie Korruption zu bekämpfen ist, ernsthaft beteiligen möchte. Denn dies setzt ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Konsequenzen voraus, die den beteiligten natürlichen und juristischen Personen in Korruptionsfällen drohen. Der Umfang der kapitalgesellschaftlichen Organhaftung auf der Rechtsfolgenseite ist hiervon ein wesentlicher Aspekt.

(Sabine Stetter)

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