Publikationen
Rezension

Pfeiffer, Brigitte und Ehlscheid, Dirk: Handbuch Geldwäscheprävention

Erich Schmidt Verlag, Berlin 2012, 510 Seiten, 79,95 Euro.

Das Buch soll einen Einblick in das komplexe Thema Geldwäscheprävention vermitteln und beschäftigt sich unter anderem mit Verschleierungstechniken, Normen, Institutionen und  Präventionsmaßnahmen. Es handelt sich um ein Handbuch, das ermöglicht, gezielt nach Begriffen und Themen zu suchen. Grundsätzlich ist es wohl für Fachleute gedacht, aber auch interessierte Laien können darin schmökern. Beide Autoren sind Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes.

Das Thema ist für Deutschland durchaus relevant, die 'Financial Action Task Force' (FATF) schätzt, dass hier rund fünfzig Milliarden Euro schmutziges Geld pro Jahr in legale Kanäle umgeleitet werden.

Beim Durchblättern stößt man immer wieder auf interessante und zum Teil amüsante Sachverhalte. Ich bin geneigt, die Kreativität der Menschen zu bewundern, mit der sie versuchen, Gelder aus kriminellen Handlungen zu legalisieren: Mehrfachfakturierungen oder der Aufbau von Unternehmenskonglomeraten über zig Landesgrenzen hinweg. Dazu gehört auch der Kauf oder Verkauf von Immobilien zu unrealistischen Preisen, was vielleicht die seltsamen Dinge erklärt, die zurzeit aus Berlin berichtet werden. Ein anderes Beispiel: War Ihnen klar, dass sich Hotelketten ganz besonders für die Geldwäsche eignen? Länderübergreifend, viel Bargeld, schwer zu kontrollieren – wenn ich darüber nachdenke, ergibt das natürlich Sinn. Wer weiß, in welchem Geldwäscheparadies wir kürzlich übernachtet haben?

Im rechtlichen Teil ist die Diskussion auf EU-Ebene über die Beweislastumkehr sehr interessant. Das bedeutet, dass nicht die Ermittler nachweisen müssen, dass Vermögen aus Straftaten stammt, sondern der Vermögende zu belegen hat, dass er sein Vermögen rechtmäßig erworben hat. In Deutschland tun wir uns schwer, die Beweislast zumindest etwas aufzuweichen, andere Länder sind dort weiter.

Transparency Deutschland wägt zurzeit das Für und Wider eines Unternehmensstrafrechts ab. Deutsche Unternehmen können bisher keine Straftaten begehen, Delikte werden gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet. Reicht das bestehende Instrumentarium oder ist es höchste Zeit, für juristische Personen ein Strafrecht einzuführen? Auch zu dieser Diskussion erhält der/die interessierte Leser/-in einige Hintergrundinformationen.

Das Buch ist etwas formal geschrieben, aber ich fand es in einzelnen Bereichen durchaus fesselnd. Andere Inhalte, wie die ausführliche Darstellung beteiligter Institutionen, waren für mich eher dröge. Für jemanden, der gerne ein Nachschlagewerk zu einem gerade für die Korruptionsbekämpfung immer wichtigeren Thema im Schrank hat, ist das Buch sicherlich geeignet.  

(Stefan Calvi)

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