Publikationen
Positionspapier Klima und Umwelt

Positionspapier „Umweltkriminalität - Nährboden für Korruption, Betrug und Geldwäsche“

Umweltkriminalität, die drittgrößte kriminelle Aktivität des Organisierten Verbrechens, erzielt jedes Jahr weltweit 110 bis 281 Milliarden US-Dollar an kriminellen Gewinnen und nimmt jährlich um fünf bis sieben Prozent zu (Rat der Europäischen Union). Ob illegale Abfallentsorgung, illegale Holzimporte oder betrügerische Zertifikate für vorgetäuschte Treibhausgaseinsparungen: Organisierte Umweltkriminalität findet oftmals über Staatsgrenzen hinweg statt, auch in Deutschland, und ist sehr profitabel (Transparency International 2012).

Sie geht mit Korruption, Steuerbetrug sowie Geldwäsche einher und überschneidet sich mit anderen kriminellen Aktivitäten wie Menschen- und Drogenhandel (Financial Action Task Force (FATF) 2021, S. 24). Interpol zufolge dienen die daraus resultierenden Gewinne auch der Finanzierung von bewaffneten Gruppen, bis hin zu terroristischen Vereinigungen. Die unmittelbaren Auswirkungen betreffen jedoch Umwelt und Klima, die sich nicht selbst verteidigen können. Außer bei offen zutage tretenden unmittelbaren Umweltschäden können illegale Aktivitäten meist nur durch Kontrollen aufgedeckt werden. Die Ermittlungen bis zur Einleitung von Gerichtsverfahren sind langwierig (Süddeutsche Zeitung 2023). Zudem weisen die vorhandenen Regelwerke erhebliche Defizite bei der effektiven Strafverfolgung von Umweltstraftaten auf. Bei einer Verurteilung fallen die Strafen häufig niedrig aus. Umweltstraftaten lohnen sich, da die illegalen Gewinne bei den Tätern verbleiben. Die Vermögensabschöpfung ist offenkundig unzureichend. 

Laut FATF werden die niedrigen Strafen im Bereich der Umweltkriminalität von Kriminellen häufig als „geringes Risiko mit hoher Belohnung“ betrachtet, was Umweltkriminalität attraktiv macht. Diese Wahrnehmung, gepaart mit den beträchtlichen Gewinnen aus solchen Verbrechen, macht es umso dringlicher, Umweltkriminalität nicht als isoliertes Phänomen zu betrachten. Vielmehr muss sie im engen Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität und den damit einhergehenden Geldwäschemechanismen gesehen werden. Darauf hat die EU mit der seit dem 20. Mai 2024 geltenden Richtlinie der Europäischen Union über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt reagiert (EU-RL 2024/1203). Es liegt nun an Deutschland und den anderen europäischen Staaten, die neue EU-Richtlinie bis zum 21. Mai 2026 umzusetzen. 

UNSERE FORDERUNGEN: EFFIZIENTERE STRAFVERFOLGUNG UND MEHR TRANSPARENZ

Transparency Deutschland unterstützt das Anliegen der RL 2024/1203 mit den folgenden Forderungen, um die Bekämpfung der mit Korruption und Geldwäsche einhergehenden Umweltkriminalität effektiver zu gestalten:

  1. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Umweltkriminalität in den Bundesländern einrichten
  2. Koordinierungs- und Vernetzungsstellen einrichten
  3. Ressourcen von Vollzugsbehörden aufstocken
  4. Ermittlungsinstrumente prüfen
  5. Vermögenseinziehung stärken
  6. Schutz für hinweisgebende Personen gewährleisten
  7. Transparenz bei Umweltstraftaten verbessern
  8. Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionengesetz einführen