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Rezension

Rut Groneberg: „Whistleblowing, Eine rechtsvergleichende Untersuchung des US-amerikanischen, englischen und deutschen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfs eines neuen § 612a BGB.“

Berlin: Duncker & Humblot, 2011; ISBN 978-3-428-13530-1, 351 Seiten, 98 Euro.

Das Thema „Whistleblowing“ ist nicht nur durch die viel beachtete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus Juli 2011 erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geraten und hat an Aktualität nichts verloren. Die Gesetzentwürfe der jüngeren Zeit mit Fokus auf den Schutz von Hinweisgebern  unterstreichen die Notwendigkeit einer (Neu-)Regelung in Deutschland. Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit Whistleblowing und stellt hierbei einen Rechtsvergleich mit dem anglo-amerikanischen (USA und England) sowie dem deutschen Recht auf. In Deutschland gibt es keine ausdrücklichen Whistleblower-Vorschriften, somit ist der Whistleblower in einem Prozess auf die richterliche Rechtsfortbildung angewiesen. Im April 2008 haben das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Vorschlag für die gesetzliche Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmer im Bürgerlichen Gesetzbuch erarbeitet. Es sollte ein neuer § 612a BGB eingefügt werden und der bisherige § 612a BGB sollte als § 612b BGB beibehalten werden. Die Autorin prüft diesen Entwurf und kritisiert unter anderem den engen persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes. Des Weiteren schlägt sie einen weiten sachlichen Geltungsbereich vor und verlangt eine Differenzierung zwischen dem internen und externen Whistleblowing. Rut Groneberg unterstreicht die Rechtssicherheit und die Signalwirkung, die mit einer gesetzlichen Regelung entstehen würden. Dabei betont sie, dass eine gesetzliche Regelung nicht nur auf Korruptionsstraftaten und den Verstoß gegen den Arbeitsschutz begrenzt werden sollte, sondern an einer zentralen Stelle ins Gesetz genommen werden und für alle Beschäftigten in der privaten Wirtschaft Anwendung finden. Dafür hat sie einen eigenen Lösungsvorschlag für die §§ 612a und 612b BGB erarbeitet. Weiterhin hält sie die Übertragung der erarbeiteten Grundsätze auf den öffentlichen Sektor für erforderlich. Bei der vorliegenden Arbeit von Rut Groneberg handelt es sich um eine Dissertation, deren Argumentation auch in den Diskussionen zu den Gesetzentwürfen Beachtung finden sollte .Die wissenschaftliche Herangehensweise nicht immer leicht verständlich, jedoch ist die Lektüre für Interessierte am Thema Hinweisgeber sehr lohnenswert. (Elke Schaefer)

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