Publikationen
Rezension

Schoch, Friedrich : "IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar"

München: C.H. Beck 2009, ISBN 978-3-406-54920-5, 845 Seiten, 98 Euro

Der fast 750 Seiten starke Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von Friedrich Schoch, Verwaltungsrechtler und Ordinarius am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg, hat sich mittlerweile zu einem Standardwerk entwickelt. In einem Anhang sind zusätzlich die Texte der Informationsfreiheitsgesetze der Länder – mit Ausnahme des erst Ende 2008 verabschiedeten Gesetzes Rheinland-Pfalz – zusammengestellt. Außerdem enthält das Werk ein zwanzig Seiten langes, nützliches Stichwortverzeichnis. Der Verfasser stellt zu Einzelregelungen die von politischem Hickhack überlagerte Entstehungsgeschichte des Gesetzes ausführlich dar, verbunden mit der Kritik an Ungenauigkeiten im Gesetzestext und an der Menge der zum Teil nur schlecht abgrenzbaren Ausschlussgründe. Hilfreich für den Rezensionen 29 Praktiker sind die (auch für Nichtjuristen) gut nachvollziehbare Auslegung der jeweiligen Bestimmungen sowie die Hinweise auf die sich in nahezu drei Jahren entwickelte Rechtsprechung zum Informationsfreiheitsgesetz. Für unsere Arbeit bei Transparency ist von besonderem Wert, dass der Verfasser auch auf abweichende Regelungen der Bundesländer verweist. Für alle, die sich in ihren Ländern für die – unter Umständen noch zu verbessernde – Informationsfreiheit einsetzen, gibt das Buch somit Hinweise, wo bereits gute und praktikable Regelungen existieren. Die Kommentierung zu den uns immer wieder beschäftigenden kritikwürdigen Ausschlussgründen – vor allem bei Vorliegen eines fiskalischen  Bundesinteresses sowie bei von betroffenen Dritten behaupteten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – ist umfangreich. Bei letzteren kritisiert Schoch, wie viele andere vor ihm, die fehlende Abwägungsklausel. Dabei enthalten eine Reihe von Parallelvorschriften derartige Abwägungen, ohne dass es dabei zu besonderen Problemen gekommen sei. Wie wahr! Nur leider hatten sich im Jahre 2005 trotz rot-grüner Mehrheit im Bundestag zu diesen wie zu weiteren Ausschlussgründen die Gegner der Informationsfreiheit durchgesetzt. Daran konnten Transparency und die anderen, sich im Bündnis Informationsfreiheit zusammengefundenen Organisationen, trotz vieler Bemühungen nichts mehr ändern. (Dieter Hüsgen)

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers / der Verfasserin wieder.