Publikationen
Rezension

Sebastian Wolf: Der Beitrag internationaler und supranationaler Organisationen zur Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten

Speyerer Forschungsberichte 2007 ISBN: 978-3-932112-91-1, 7 Euro

Diese am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer unter dem Projektleiter Prof. Hans Herbert von Arnim entstandene Studie bietet eine handliche und nützliche Zusammenfassung und Wertung der Antikorruptionsinstrumente von vier internationalen und supranationalen Organisationen: Der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Vereinten Nationen (UN). Der Text ist angereichert durch eine Reihe tabellarischer Zusammenstellungen wichtiger Aspekte dieser verschiedenen Instrumente, zum Beispiel des Ratifikations und Umsetzungsstandes im Juni 2007 (mit Quellenangaben, wo man für die einzelnen Instrumente den aktuellen Stand erfahren kann), der Umsetzung der Empfehlungen von GRECO (Group of States against Corruption, Europarat), der Umsetzung der OECD-Antikorruptions-Konvention (allgemein und insbesondere durch Deutschland), und schließlich ein kurzer Überblick über die Entwicklung des Síemens- Skandals. Während der letzte Abschnitt zu Siemens durch die Entwicklungen und Enthüllungen der letzten Monate nicht mehr wirklich aktuell ist, zeigt gerade die Liste der Ratifizierungen, wie sehr Deutschland ins Hintertreffen geraten (und es bis heute geblieben) ist. Die Studie berücksichtigt die relevante deutsche Literatur recht wirksam. Der historische Abriss ist nach vier Bewertungsansätzen strukturiert – Idealismus, Realismus, Institutionalismus und Strukturalismus – und bietet interessante Einblicke und Wertungen. Im Kapitel „Leistungsfähigkeit internationaler Antikorruptionsregime" wird sowohl die „Normgenerierung" wie die „Normdurchsetzung" kritisch bewertet und vor allem auf die Wichtigkeit wirksamer Monitoring-Systeme hingewiesen (das „gute", wenn auch nicht perfekte OECD-Peer Review System gegenüber dem – bisherigen – Fehlen jeden Monitorings bei der UN-Konvention).

Ohne wirksame Überwachungsmaßnahmen „droht der umfangreiche völkerrechtliche Besitzstand zu symbolischen Normen zu verkommen" – eine Bewertung, der man sich voll anschließen kann. Im vierten Kapitel analysiert Wolf den „Paradigmenwechsel im deutschen Bestechungsstrafrecht durch Internationalisierung": Er kommt zu dem Urteil, dass bei den Verhandlungen auf internationaler Ebene bei Parlament und Regierung eine weitgehende Status Quo-Orientierung bestanden habe und dass die weitgehend „ausgebliebene Implementierung" durch die Verschleppung intraparlamentarischer Konflikte zu erklären sei. Diese Beurteilung ist vielleicht etwas harsch. Betrachtet man die schleppenden Ermittlungen internationaler Bestechungsfälle durch die deutschen Justizbehörden, so kann man das Glas halbvoll oder halbleer sehen: Es gibt in der Tat bisher wenig Verurteilungen, aber die Sensibilität hinsichtlich der Schäden durch Korruption ist bei Behörden, Bevölkerung und Medien eindeutig gestiegen, und die wachsende (und zunehmend professionell werdende) Berichterstattungüber Korruptionsfälle sollte schließlich auch zu mehr Ermittlungen und Verurteilungen führen.

Insgesamt gibt die Studie einen ausgezeichneten Überblick über die Entwicklung und den Status der strafrechtlichen Antikorruptionsbemühungen insbesondere in Deutschland und Europa und sollte dazu beitragen, sowohl die Quantität wie die Qualität der deutschen Anstrengungen zu verstärken.

Michael Wiehen

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