Themen

© Olga Nayda / Unsplash

Politik

Partei-Check zur Europawahl 2024

Für die Europawahl 2024 stellt Transparency Deutschland drei zentrale Forderungen an die gewählten Abgeordneten im europäischen Parlament. 

Wir haben diese Forderungen an die Spitzenkandidierenden aller demokratischen Parteien versendet, die in aktuellen Umfragen mehr als zwei Prozent des Stimmanteils erhielten oder aktuell im Europarlament repräsentiert sind. Dies umfasste die Kandidierenden von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Die Freien Wähler, Tierschutzpartei, Die Partei, FAM, ÖDP, Die Piratenpartei, Volt, Bündnis Deutschland und BSW. DIE PARTEI, FAM, ÖDP und Bündnis Deutschland haben nicht geantwortet. Die AfD wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Vorstands von Transparency Deutschland nicht kontaktiert.

Wir haben die Parteien gebeten, sich in je bis zu 800 Zeichen zu den Forderungen zu positionieren. Im Folgenden finden Sie die vollständigen Forderungen und die Antworten. Die Pressemitteilung mit einer politischen Bewertung der Antworten finden Sie hier.


1. EU-weit vernetzte Lobbytransparenz

Wir brauchen Mindeststandards für die Regulierung von Interessenvertretung in der gesamten EU sowie die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in allen EU-Mitgliedstaaten.

Ähnlich wie im Falle von BORIS (Beneficial Ownership Registers Interconnection System), einer Datenbank, die die Datensuche von wirtschaftlich Berechtigten in allen EU-Transparenzregistern ermöglicht, sollten die Daten aus allen Lobbyregistern der EU miteinander verknüpft werden. Die Verknüpfung der Handelsregister auf europäischer Ebene und die der Register disqualifizierter Personen können insoweit als Vorbild dienen.

Zudem muss ein unabhängiges Ethikgremium Verhaltenskodices aller EU-Organe überwachen und Verfehlungen ahnden können.

Antwort: Zustimmung

Interessensvertretung ist ein legitimes Instrument im demokratischen Gesetzgebungsprozess und hilft dabei, verschiedene Positionen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen. Dabei ist klar, dass nicht jedes Gespräch gleich zum Ziel hat, die Arbeit von Abgeordneten zu beeinflussen, sondern oft nur dem Informationsaustausch dient. Wir unterstützen die Schaffung einer zentral von Bundesregierung und Bundestag betriebenen Online-Plattform, auf der verwaltungsseitig alle Regelungsvorhaben von Bundesregierung und Bundestag unter Angabe der jeweils eingegangenen Stellungnahmen von Interessensvertretern, Ländern sowie Verbänden veröffentlicht werden. Dies schafft mehr Transparenz bei weniger Bürokratie. Allerdings muss solch ein Lobbyregister auch alle Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) und Organisationen anderer Art umfassen, nicht nur Unternehmen. Außerdem benötigen wir eine vernünftige Definition von NRO (eng. NGO), da unter dem Begriff derzeit alles umfasst wird - von kleinen lokalen Organisationen über Forschungsinstitute bis hin zu großen unternehmensgleichen Organisationen wie Greenpeace.

Interessenvertretung muss transparent sein, um verdeckte Einflussnahme und Interessenkonflikte zu verhindern. Wir waren deshalb maßgeblich an der Schaffung des verpflichtenden EU-Transparenzregisters (Lobbyregisters) und des EU-Ethikgremiums beteiligt und setzen uns weiterhin für deren Weiterentwicklung ein. Europäische Politik wird jedoch auch in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten vorbereitet, die dann im Rat mitentscheiden. Für eine Lobbytransparenz, die den gesamten europäischen Gesetzgebungsprozess umfasst, ist es deshalb unerlässlich, dass auch in den Mitgliedstaaten angemessene Regeln zur Interessenvertretung gelten. Die Regulierung auf europäischer Ebene kann dabei als Vorbild dienen.

Ja, volle Zustimmung. Dem Kommissionsvorschlag im „Defence of Democracy“-Paket wollen wir unter der Bedingung zustimmen, dass alles Lobbying, nicht nur das von Drittstaaten finanzierte, veröffentlichungspflichtig wird. Eine Sonderbehandlung für drittstaatenfinanziertes Lobbying kann Menschenrechtsverteidiger*innen der Verfolgung durch autokratische Regierungen preisgeben. Eine verpflichtende Transparenzvorschrift über Lobbying und die jeweilige Finanzierung verhindert Schlupflöcher für Organisationen. Ein Beispiel hierfür sind vom Kreml finanzierte russische Oligarch*innen, die versuchen, Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig garantieren transparente Regeln faire Bedingungen für alle Interessenvertreter*innen EU-weit. Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht muss es für Menschenrechtsverteidiger*innen geben, denen sonst Gefahr für Leben oder Freiheit droht.

Interessenvertretung gehört für uns Freie Demokraten zu einer lebendigen und offenen Demokratie. Sie ist ein wichtiges Element der politischen Willensbildung. Wo Interessen organisiert und vertreten werden, muss es aber auch ein Mehr an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit geben. Viele Mitgliedstaaten haben bereits Regelungen zur Transparenz von Interessenvertretungen getroffen. Dazu gehört auch Deutschland mit dem Lobbyregistergesetz. Dieses wurde kürzlich vom Deutschen Bundestag novelliert. Es ist im internationalen Vergleich sehr aussagekräftig und führt zu einem hohen Transparenzstandard. Andere europäische Länder planen ähnliche Regelungen. Ob vor diesem Hintergrund eine Harmonisierung der Regelungen auf europäischer Ebene wünschenswert erscheint, wird vom konkreten Vorschlag abhängen.

Ja. Wir fordern digital lesbare rechtsverbindliche Lobby- und Transparenzregister in der EU und in allen Mitgliedstaaten die den Einfluss von Lobbygruppen auf die Gesetzgebung sichtbar machen. 70% der geschätzt 25000 Lobbyist*innen in Brüssel arbeiten für Wirtschaftsverbände und Unternehmen. Sie schreiben an Gesetzen mit und nehmen Einfluss auf Abgeordnete.

Die Lobbyaffären der letzten Jahre, wie beispielsweise der Korruptionsskandal rund um die abgesetzte EU-Vizepräsidentin Kaili, untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die EU. Wir wollen den Einfluss aller außerparlamentarischen Interessengruppen auf Kommission, Europaparlament und Ministerrat transparent machen und somit eine Einflussnahme, die nicht den demokratischen Werten entspricht, offenlegen. Hierzu setzen wir uns für eine Überarbeitung des EU-Lobbyregisters ein.

Die Transparenz-Bestrebungen in Brüssel müssen weiter vorangetrieben werden. Das bisherige Transparenz-Register ist zu unverbindlich. Wir fordern strenge und einheitliche Transparenzregeln für das Parlament, die Kommission und für den Rat.

Zwar ist Lobbyismus ein zentraler Bestandteil jeder politischen Entscheidungsfindung, denn hierdurch fließen branchen- und fachspezifische Expertise in die Gesetzgebung mit ein. Wir möchten aber, dass NGOs maßgeblich einbezogen werden statt der bisherigen Dominanz der Wirtschaftsvertretungen. Hierfür braucht es klare Regelungen, die über Lobbyregister hinausgehen. An jedem Gesetzgebungsprozess müssen nachweislich anerkannte Organisationen, die sich für Soziales, Demokratieförderung, Bildung, Menschenrechte, Verbraucher:innenschutz, Tierschutz und Umweltschutz einsetzen, stets mehr als die Hälfte der teilnehmenden Lobby-Vertretungen bei sämtlichen Anhörungen ausmachen.

Das BSW unterstützt die Forderung nach einem verpflichtenden und EU-weit vernetzten Transparenzregister für Lobbyorganisationen. Das BSW unterstützt auch die weitergehenden Forderungen nach Einführung von verbindlichen Lobby-Registern auf EU- und nationaler Ebene, die Transparenz über die Einflussnahme sowohl von Drittstaatsregierungen als auch allen anderen Formen der Einflussnahme auf EU-Entscheidungen, für alle Arten von Lobbyorganisationen gewährleisten. Die Registrierung sollte rechtlich bindend sein und qualitativ hochwertige und detaillierte Informationen zu Budgets, Lobbythemen und ggf. Verträgen veröffentlichen sowie mit Sanktionen durchgesetzt werden. Das bisherige Versagen von Europäischem Parlament (EP) und Kommission, die jüngsten Skandale des Qatar-Gates wie auch die „Pfizer-Deals“ von Ursula von der Leyen konsequent aufzuarbeiten, unterstreichen die Notwendigkeit einer externen Ethik-Kommission und die Verschärfung der bestehenden Regularien.

Wir, die gesamte pan-europäische Partei Volt und unsere Kandidat*innen stimmen Ihren Vorschlägen zu. In vielen Mitgliedsstaaten gibt es noch keine Standards. Dies muss sich schnell ändern, vor allem, wenn es um europäische Gesetzgebung geht, die ja nicht nur in Brüssel gemacht wird. Die Möglichkeit, die Interessenaustausche zu "cross-referencen" wäre eine Bereicherung für die Transparenz der Gesetzgebung in Europa und würde das verlorene Vertrauen in Politik zumindest ein bisschen wieder aufbauen.

Die Ethikbehörde ist wichtig um diese Standards zu implementieren. Sofern die Behörde oder der Kodex, der ja teilweise schon existiert) keine "Zähne" hat, dann hilft uns diese auch nicht. Die neulich verabschiedeten Regelungen für eine Ethikbehörde sind noch verbesserungswürdig.

Ja. Und wir gehen noch weiter. Lobbying Aktivitäten sollen so transparent wie möglich sein. Dazu könnte das bestehende Lobbyregister verpflichtend und mit einem offenen Kalender im Internet verknüpft werden. Jeder EU-Bürger hätte die Möglichkeit nachzuschauen, mit wem sich der gewählte Vertreter getroffen hat, was der Zweck des Treffens war und was dort passiert ist. Der Prozess soll auf einem mehrstufigen Kontrollsystem beruhen. Darüber hinaus soll ein legislativer Fußabdruck veröffentlicht werden. Jeder, der an der Politikgestaltung beteiligt ist, muss seine Treffen mit Lobbyisten und die schriftlichen Beiträge, die er erhält, offenlegen. Alle Gesetzesentwürfe und Änderungsanträge müssen bis zu ihrem ursprünglichen Verfasser zurückverfolgt werden können.


2. Transparente Datenbank von EU-Geldempfängern

Wir brauchen einen leicht zugänglichen Überblick, wo Steuermittel, die die EU verantwortet und beschlossen hat, eingesetzt werden. Die geteilte Verwaltung von EU-Geldern darf nicht weiter zu Intransparenz führen, die die Arbeit des Rechnungshofes und der Staatsanwaltschaften erschwert. Ins-besondere das Europaparlament muss als gewählter Haushaltskontrolleur wissen, wer die Empfänger sind.

Um Transparenz und die Nachverfolgbarkeit von EU-Mitteln zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass es einen digitalen Überblick über alle Endempfänger aus von der EU finanzierten Programmen gibt, egal ob Privatunternehmen, Nicht Regierungsorganisation oder Organisationen anderer Art, wie z.B. Nebenorgane der Vereinten Nationen. Mit dem überarbeiteten System IT-Arachne wird dies ab 2028 in Europa zu großen Teilen möglich sein. Allerdings müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben tatsächlich umsetzen und nicht nur auf freiwilliger Basis, um die notwendige Transparenz zu schaffen.

Wir setzen uns dafür ein, dass dort wo ohne überbordenden Verwaltungsaufwand möglich, mehr Transparenz über den Erhalt von EU-Mitteln hergestellt wird. Dass und wie dies möglich ist, zeigen zum Beispiel die europäischen Direktzahlungen an Landwirt*innen. Für jeden einsehbar ist hier welche*r Landwirt*in wie viele europäische Mittel erhält. Als Sozialdemokrat*innen haben wir uns außerdem für Transparenz bei der Vergabe der Mittel der Wiederaufbaufazilität eingesetzt. Es ist ein Erfolg, dass jetzt immerhin die 100 größten Geldempfänger des Wiederaufbaufonds pro Mitgliedstaat offengelegt werden müssen. Daran wollen wir in der kommenden Legislatur anknüpfen.

Ja, volle Zustimmung. Auf unseren Druck hin steht in der neuen EU-Haushaltsordnung die Errichtung einer einheitlichen Datenbank über die Empfänger*innen von EU-Geld. Dafür wird das Risikomanagement Tool „ARACHNE“ weiterentwickelt. Die Mitgliedstaaten sind ab dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen dazu verpflichtet, Daten in das System einzuspeisen. Jede Stimme für uns werden wir nutzen, um weiter Druck zu machen für eine transparente und benutzer*innenfreundliche Umsetzung. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Daten für die Eintreibung von EU-Geldern, die aufgrund von Fehlern oder Betrug mit EU-Projekten verloren gingen, zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht akzeptabel, dass dies bisher nicht konsequent geschieht.

Wir fordern institutionelle Reformen für mehr Transparenz und Effizienz in der EU. Der EU-Haushalt muss für die Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich, detailliert aufbereitet und verständlich erläutert sein. Transparenz ist die Basis demokratischer Kontrolle. Sie ermöglicht dem Europäischen Parlament, die Zielerreichung kritisch zu evaluieren, um aus rückblickend wenig treffsicher verausgabten EU-Mitteln die richtigen Schlüsse zu ziehen. Deshalb müssen auch der Europäische Rechnungshof und der Haushaltsgesetzgeber über alle erforderlichen Informationen verfügen. Wir befürworten auch, dass diesen Institutionen die Informationen über die Geldempfänger in einer Datenbank zugänglich gemacht werden. Dabei dürfen jedoch keine zusätzlichen Berichtspflichten und Bürokratiekosten für Bürger und Unternehmen entstehen.

Ja. Die zweckgerechte Verwendung öffentlicher Mittel muss weiter dokumentiert werden und überprüfbar sein. Umwelt-, Klimaschutz und Rechte für Beschäftigte dürfen nicht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus verringert werden. Wir wollen Regelungen übersichtlich, einfach und transparent gestalten, um den bürokratischen Aufwand zu verringern und die Arbeit des Rechnungshofes und der Staatsanwaltschaften zu erleichtern.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Öffentlichkeit den EU-Haushalt, die Schwerpunkte der Ausgaben und ihren Mehrwert besser nachvollziehen kann. Insbesondere erwarten wir von der Kommission, dass sie dazu zurückkehrt, die „operativen Haushaltssalden“ zu veröffentlichen, und somit für den Bürger nachvollziehbar darstellt, welche Mitgliedsstaaten Nettozahler und welche Nettoempfänger sind. Wir wollen, dass alle gesellschaftlichen Akteure unabhängig von ihrem Lobby-Budget gleichermaßen in die Haushaltsberatungen einbezogen werden. Dazu gehören die repräsentativen Verbände, Sozialpartner, Initiativen und weitere Akteure. Hierdurch wollen wir mehr Akzeptanz für die politischen Ziele der EU schaffen.

Tranzparenzbestrebungen sind auch im Bereich der europäischen Haushaltsführung voranzutreiben. Das von der Europäischen Union verwaltete Geld muss transparent gegenüber der Bevölkerung und ihren gewählten Vertreter:innen dargestellt werden. Aber auch für rechtlich relevante Prozesse würden durch mehr Transparenz die Abläufe vereinfacht werden, da die benötigten Daten von den zuständigen Stellen einfach abrufbar sein können.

Wir unterstützen die Einrichtung transparenter und öffentlich zugänglicher Datenbanken über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln ist daher eine notwendige – aber nicht hinreichende – Maßnahme: Das BSW fordert darüber hinaus eine stärkere parlamentarische Kontrolle der EU-Haushaltspolitik – d.h. konkret: der EU-Kommission - auf nationaler und europäischer Ebene: Einerseits muss die Rolle des EP bei der EU-Haushaltskontrolle gestärkt werden, denn im Rahmen des gegenwärtigen Entlastungsverfahrens kommt dem Parlament lediglich eine Rolle als „Legitimierungsorgan“ zu. Die Entlastung der Kommission durch den Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments (auf Empfehlung des Rates) erfolgt einmal jährlich – aber nur für den Etat des vorletzten (!) Haushaltsjahres.[ii] So führt dieses Verfahren logischerweise nicht zu unmittelbaren Konsequenzen, wie etwa das Einfrieren von Zahlungen aus dem EU-Haushalt, sondert fungiert faktisch lediglich als „Barometer“ des Ver- oder Misstrauens der EP gegenüber der Kommission.

Hier stimmen wir ebenfalls zu. Der Haushaltskontrollausschuss und der Europäische Rechnungshof haben keine leichte Aufgabe, an diese wichtigen Haushaltsinformationen heranzukommen. Wenn klar und transparent wäre, wo Gelder eingesetzt (und auch verschwendet) werden, dann würden Europäer*innen wieder Vertrauen in die EU bekommen. Sie würden erkennen, wie effektiv Gelder ausgegeben werden können und könnten direkt sehen, wie und wo Gelder verschwendet würden.

Ja. Wir haben uns der Idee der Transparenz staatlichen Handelns gerade auch an der Schnittstelle zur Wirtschaft verschrieben. Hierbei soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, die Gemeinwohleffekte von Interaktionen zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand beurteilen zu können. Insofern liegt es nahe, den Zugang zu derartigen Informationen zu erleichtern statt zu erschweren.


3. Wirksame EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung

Das Vorgehen gegen Korruption muss europaweit besser abgestimmt und schlagkräftiger werden. Wir unterstützen die geplante Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption, die ein wichtiger Hebel zur EU-weiten Korruptionsbekämpfung werden kann und dabei im Einklang mit verfassungsrechtlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten stehen muss.

Korruption unterminiert das demokratische Zusammenleben und macht nicht an Grenzen halt. Deswegen ist ein europaweit abgestimmtes Vorgehen wichtig. Es braucht eine klare Definition und rechtliche Standards sowie genügend Ressourcen für die Bekämpfung auf EU-Ebene und mitgliedsstaatenübergreifender Art, wie z.B. für die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), um Korruption zu bekämpfen.

Wir auch. Korruption schädigt die Wirtschaft, schwächt öffentliche Institutionen und untergräbt damit das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat. Jährlich fließen Unmengen öffentlicher Mittel in korrupte Taschen, die andernfalls in Bildung, Gesundheit, Infrastruktur etc. hätten investiert werden können. Als EU-Parlament haben wir daher bereits im Februar unsere Position zum Richtlinien-Vorschlag angenommen. Wir wollen u.a. unerlaubte Wahlkampffinanzierung zur Liste der Straftaten hinzuzufügen und fordern strengere Strafen für Straftaten. Gleichzeitig setzen wir uns für eine deutlich verstärkte Korruptionsprävention im öffentlichen und privaten Sektor ein, die häufig die kosteneffizienteste Korruptionsbekämpfung ist. Dazu gehören Verpflichtungen zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte und Regulierung von Lobby-Aktivitäten. Daneben fordern wir u.a. die Einrichtung eines Europäischen Anti-Korruptionskoordinators und die Verabschiedung eines jährlichen Anti-Korruptionsberichts.

Ja, volle Zustimmung. Die Ausweitung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit auf EU-Ebene unterstützen wir. Solche Straftaten dürfen nicht früh verjähren oder per Amnestie straffrei gestellt werden. Dass Europaabgeordnete jetzt ihre Vermögensverhältnisse gegenüber dem Parlament und Ermittlungsbehörden offenlegen müssen, erschwert Korruption. Wir wollen die Transparenz erhöhen, so wie es bereits in vielen Mitgliedstaaten der Fall ist. Dies sollte auch für hohe Beamt*innen gelten, wie von der Kommission vorgeschlagen. Auch der rechtliche Rahmen zur Einziehung von Vermögenswerten, die durch Korruption erworben wurden oder aus Erträgen, die aus diesem illegalen Vermögen stammen, soll weiter gestärkt werden.

Korruption und Vorteilsnahme gehören zu den gewichtigsten Faktoren, wenn es darum geht, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Sie müssen in der gesamten Europäischen Union bekämpft werden. Die Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption hat das Potenzial, dazu einen Beitrag zu leisten. Wie das genau aussehen kann, werden die weiteren Verhandlungen zeigen müssen. So richtig das Ziel ist – in unserer Demokratie als Wettbewerb der Ideen und Interessen darf das freie Mandat der Abgeordneten nicht unangemessen eingeschränkt werden. Mögliche weitreichende Auswirkungen auf Abgeordnete müssen daher sorgfältig abgewogen werden. Die Richtlinie muss mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Mitgliedstaaten vereinbar sein. Sie darf nicht zu Brüchen in der deutschen Rechtsordnung führen.

Ja. Wir wollen Abgeordnetenbestechung wirksam unter Strafe stellen. Die bisherigen Verschärfungen reichen nicht aus. Wer Gegenleistungen für Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats annimmt, soll bestraft werden. Einschränkungen und Ausnahmen wollen wir abschaffen. Nebenverdienste von Abgeordneten müssen zeitnah, auf den Euro genau veröffentlicht werden. Spenden von Unternehmen und Lobbyist*innen an Parteien im Europäischen Parlament und Parteiensponsoring wie Unternehmensstände auf Parteitagen wollen wir verbieten und Spenden auf 25000 Euro im Jahr begrenzen. Mitglieder der Europäischen Kommission und andere Politiker*innen, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt in privatwirtschaftliche Unternehmen wechseln, mit deren wirtschaftlichen Interessen sie zuvor politisch befasst waren, müssen eine strikte Wartezeit einhalten.

Wir wollen ein entschlossenes Vorgehen gegen Korruption, Steuerbetrug und Geldwäsche international und in Europa. Wir treten hier für mehr Zusammenarbeit auf EU-Ebene ein. Auch die EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung ist ein wichtiger Schritt. Die damit einhergehende Bargeldobergrenze lehnen wir jedoch ab. Es gibt zahlreiche effektive Wege, Korruption zu bekämpfen. Bargeldzahlungen müssen erhalten bleiben.

Gerade bei neuen EU-Beitrittskandidaten muss unsere Ansicht nach stärker auf Korruptionsbekämpfung geachtet werden. Wir FREIE WÄHLER wollen innerstaatliche Korruptionsprobleme von Beitrittskandidaten nicht in die Europäische Union importieren. Wir wollen in dieser Hinsicht eine deutlich strengere Auslegung der Beitrittskriterien.

Zusammenarbeit und gemeinsame Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption sind ein wichtiges Instrument, um den Einfluss von Korruption in der Europäischen Union nachhaltig zu reduzieren. Korruption muss dringend unterbunden werden, da so die Belange von Einzelnen über denen der mehrheitlichen Bevölkerung stehen und Interessen gegeneinander ausgespielt werden können. Gerade in öffentlichen und staatlichen Institutionen können hierdurch erhebliche Ungerechtigkeiten entstehen.

Wir begrüßen das Ziel, mit der EU-Richtlinie einheitliche Mindeststandards im Bereich der Prävention und der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption zu etablieren. Korruption in der Politik gefährdet das Vertrauen in demokratische Institutionen. Wir brauchen daher belastbare Straftatbestände, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland hat enorme Defizite im Bereich der Bekämpfung von Abgeordneten-Bestechung (siehe legale Maskendeals während der Corona-Krise). Auch das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland (siehe etwa der Rücktritt der Cum-Ex-Staatsanwältin Brorhilker) gehören auf den Prüfstand. Wir unterstützen ebenso Überlegungen zur Weiterentwicklung des deutschen Rechtsrahmens zur verbesserten Haftung juristischer Personen (Unternehmensstrafrecht). Wir fordern die zeitnahe Umsetzung des exekutiven Fußabdrucks ein.

Diesem stimmen wir auch zu. Korruption führt zu einem Vertrauensverlust und dieser kann nur wiedergewonnen werden, wenn Korruption stark bekämpft wird. Europa braucht mehr Befugniss, um auch in Mitgliedsstaaten Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Dies könnte in Ländern wie Ungarn oder der Slowakei zu einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit führen.

Ja. Die von Seiten Deutschlands geäußerten Probleme mit der Gleichsetzung von Amts- und Mandatsträgern können wir nicht nachvollziehen. Vielmehr sehen wir darin einen wichtigen Schritt in Richtung von mehr Transparenz und Korruptionsbekämpfung. Es ist dabei von großer Bedeutung, dass dies EU-weit einheitliche Grundlagen schafft. Gerade in den Staaten, die große Defizite in letzterem haben, wird dies den Zwang zum Handeln verstärken.